Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung werden ab Mai 2018 die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht. Dies betrifft alle Unternehmen, auch Selbstständige und Freiberufler. Wer ab dem Stichtag die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe! Welche Konsequenzen diese Änderung speziell für HR bringt und welche Maßnahmen Sie konkret umsetzen müssen, erfahren Sie in unserem eBook "Hard facts Datenschutz für HR". Halten Sie die neuen Regelungen ein und erhöhen Sie so das Vertrauen der Beschäftigten, des Unternehmens und der Kooperationspartnern.
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Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
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Bestell-Nr. 14064-0001
ISBN: 978-3-648-11138-3
ePub:
Bestell-Nr. 14064-0700
ISBN: 978-3-648-12109-2
Dr. Axel von Walter/Marco Ferme/Dr. Franziska von Kummer
Hard facts Datenschutz für HR
1. Auflage 2018
© 2018 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
www.haufe.de
Produktmanagement: Bernhard Landkammer
Lektorat: Nicole Jähnichen
Satz: Ursula Thum, Text+Design Jutta Cram
Umschlag: RED GmbH, Krailling
Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe (einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, vorbehalten.
Dr. Axel von Walter
Am 25.05.2018 begann für den Datenschutz in Europa ein neues Zeitalter. Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)1 bildet seitdem den Europäischen Rechtsrahmen und den Maßstab für den Datenschutz in Europa. Auch wenn es weiterhin zahlreiche nationale oder europarechtliche Spezialvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten geben wird, ist jetzt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Fixstern und stellt für die Grundprinzipien des Datenschutzes einen einheitlichen Standard auf.
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht, das sich aus Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtecharta)2 sowie Art. 16 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)3 ergibt. Auch wenn die grundrechtliche Verankerung auf europäischer Ebene noch sehr jung ist, kennen wir das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland spätestens seit der wichtigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983, die als sogenanntes Volkszählungsurteil bekannt wurde.4 Darin erkennt das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung