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Mit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag zur anhaltenden Diskussion um die Bedeutung der Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland und ihre Stellung im Gefüge des Rechts der vertragsärztlichen Versorgung geleistet werden. Die Möglichkeit der Körperschaft, durch Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft insbesondere auf die Entwicklung selektivvertraglicher Versorgungsmodelle Einfluss zu nehmen wird im Hinblick auf die sozial- und gesellschaftsrechtliche Organisation solcher Unternehmen beleuchtet. Verfassungsrechtlich gebotene Grenzen werden aufgezeigt, die Inhalte von § 77a SGB V werden praktisch handhabbar erläutert.
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