Die Kappung von Abfindungen im Sozialplan: Eine Umgehung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes? - Sebastian Hohnroth - ebook

Die Kappung von Abfindungen im Sozialplan: Eine Umgehung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes? ebook

Sebastian Hohnroth

0,0
159,99 zł

-50%
Zbieraj punkty w Klubie Mola Książkowego i kupuj ebooki, audiobooki oraz książki papierowe do 50% taniej.
Dowiedz się więcej.
Opis

Ein Sozialplan hat nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die Funktion, wirtschaftliche Nachteile, die Arbeitnehmer durch eine geplante oder durchgeführte Betriebsänderung erleiden können, durch eine Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu erleichtern. Gegenstand des Sozialplans ist daher nicht die Betriebsänderung oder die mit ihr zusammenhängenden unternehmerischen Entscheidungen, sondern allein die nachteiligen wirtschaftlichen Konsequenzen der Betriebsänderung. Sozialpläne lassen differenzierte Abfindungsvereinbarungen unter der Voraussetzung zu, dass die Betriebsparteien staatliches Recht bewahren und anerkennen. Werden die betroffenen Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt, sind Arbeitgeber und Betriebsrat ansonsten in der Entscheidung über die Art und Weise sowie den Umfang des Sozialplanausgleichs grundsätzlich uneingeschränkt. Alle betroffenen Arbeitnehmer sind unter Berücksichtigung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie des verhandelten Sozialplanvolumens gleich zu behandeln. Dennoch eröffnen gesetzliche Regelungen den Betriebsparteien Mittel und Wege für entsprechende Sozialplan-Regelungen, deren Konsequenz eine Kürzung oder sogar den gänzlichen Ausschluss von Sozialansprüchen für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe darstellen kann.

Ebooka przeczytasz w dowolnej aplikacji obsługującej format:

PDF
Oceny
0,0
0
0
0
0
0
Więcej informacji
Więcej informacji
Legimi nie weryfikuje, czy opinie pochodzą od konsumentów, którzy nabyli lub czytali/słuchali daną pozycję, ale usuwa fałszywe opinie, jeśli je wykryje.